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Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)




 

Tipp: Achtet auf den von der Behörde festgesetzten Termin. Lasst ihr diesen verstreichen, kann der Führerschein sofort eingezogen werden.

Allgemeine Infos:
Als Du das erstemal Deinen Führerschein erhalten hast, bekamst Du ihn nur "auf Probe", sofern es sich nicht um die Fahrerlaubnis-Klassen für Kleinkrafträder (M), Kleinkraftfahrzeuge (S) oder für land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen (L und T) gehandelt hat. Diese Klassen sind von der Probezeitregelung ausgenommen.

Während der Probezeit unterliegt der Führerscheininhaber besonderen Auflagen. Die Führerschein-Probezeit ist eine der härtesten Bewährungsproben des Fahrzeugführers. Immerhin verlieren jährlich in Deutschland vor Ablauf der Probezeit ca. 20.000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis.
Die häufigsten Delikte sind dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Verstöße gegen die 0,0 Promillegrenze innerhalb der Probezeit.

Verschärfend ist innerhalb der Probezeit, das es bei Regelverstößen neben den Strafen und Bußgeldern, die auch jemand ohne Probezeit erhalten würde, zu zusätzlichen Behörden- Maßnahmen kommen wird.

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins und dauert zwei Jahre, und es ist egal, ob Du während der Probezeit noch weitere Fahrerlaubnis-Klassen erwirbst: Dadurch verlängert sich die Probezeit nicht.
Allerdings kann sie auf vier Jahre verlängert und gleichzeitig die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet werden, bei Auffälligkeiten durch einen schwerwiegenden Regelverstoß (wie "Fahrerflucht", zu dichtes Auffahren mit Lichthupe auf der Autobahn, illegale Autorennen und Trunkenheit am Steuer bzw. Lenkrad, aber auch Vorfahrtsmissachtung, Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 Km/h, Überholen trotz Überholverbots und Nichtbeachtung des Rot-Lichts der Ampel)
oder zwei weniger schwerwiegenden Regelverstößen
(bei Ordnungswidrigkeiten ab 60 ? Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog).

Ein weniger schwerwiegender Regelverstoß kann als ein schwerwiegender gewertet werden, wenn er mit tragischen Folgen verbunden ist.

 Mögliche Maßnahmen der Behörden:

  • Fahrerlaubnis- Probezeiten sind im Verkehrszentralregister beim Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vermerkt und werden dort überwacht. Werden Auffälligkeiten festgestellt, die entsprechend der oben erwähnten Regelverstöße zur Verlängerung der Probezeit führen, wird die zuständige Fahrerlaubnis-Behörde verständigt.
  • Bei Fahranfängern erfolgt die Tilgung von Ordnungswidrigkeiten (sprich: der Punkte) aus dem Verkehrszentralregister nicht vor Ablauf der Probezeit.
  • Außerdem gibt es für die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich angeordnetem Aufbauseminar keinen Punkterabatt, und nach einem behördlich angeordneten Aufbauseminar für Inhaber eines Probeführerscheins mußt Du fünf Jahre warten, bis Du an einem Fahreignungsseminar (FES) mit Punkterabatt (nur bei maximal 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden) teilnehmen darfst. Das bedeutet, daß zuvor kein Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Führerschein-Aufbauseminar stattfinden kann. Nach dem eventuellen 2. Delikt bekommst Du eine Verwarnung von der Behörde mit der Möglichkeit freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (kein Abbau Punkten) teilzunehmen. Nach der 3. Auffälligkeit wird der Führerschein eingezogen.

 

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