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PKW Klassen




Tipp:

Früherer Beginn der Probezeit durch "begleitetes Fahren" (Führerschein mit 17)

Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird. Denn die Probezeit fragt nicht nach den gefahrenen Kilometern.

 

Führerscheinklasse B

Kraftwagen bis 3.500 kg zG* und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer). 

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

-Anhänger bis 750 kg zG*,

-Anhänger über 750 kg zG*, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von

 Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg ist.

Mindestalter: 18  (17 beim begleiteten Fahren)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

 Anhängerklassen B96 / BE

Führerscheinklasse B96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG* von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 (17 beim begleiteten Fahren)

Vorbesitz: B (auch im Rahmen der B- Ausbildung möglich)

Eingeschlossene Klassen:  AM, L

Theoretische Ausbildung: 150 Min. Theorie, aber keine theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung:     210 Min. praktische Ausbildung im verkehrsarmen

                                           Raum, 60 Min. prakt. Ausbildung im öffentlichen

                                           Straßenverkehr, aber keine praktische Prüfung.

 

Führerscheinklasse BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG* des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.     

Mindestalter: 18 (17 beim begleiteten Fahren)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Theoretische Ausbildung: nein, auch keine theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung: ja, auch praktische Prüfung

 

B96 oder BE? Tipp:

Die Klasse B96 ist weniger zu empfehlen, da man hier nur Gespanne zwischen 3,5 t zG* und 4,25 t zG* fahren darf. Sollte diese Klasse einmal nicht mehr ausreichen, so muss die Klasse BE absolviert werden. In diesem Falle wäre dann die Ausbildung zur Klasse B96 unnötig gewesen und es fallen weitere Kosten für die Ausbildung zur Klasse BE an. Die Kosten für die Klasse B96 Ausbildung sind nur unwesentlich niedriger als eine Klasse BE Ausbildung. Deshalb empfehlen wir in jedem Falle, sofort die Klasse BE zu erwerben.

 

*zulässige Gesamtmasse

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