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Zugmaschinen




Führerscheinklasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder

    forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt

    werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Ahnänger, dann dürfen sie

    aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler

    und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit

    Anhänger.

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Nur Theorie

Prüfung: Nur Theorieprüfung

 

Führerscheinklasse T

a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit

    einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke genutzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter: 16 für bbH bis 40 km/h         18 für bbH über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

 

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit